Betreuungspersonal

Das durch PeopleCare24 eingesetzte Betreuungspersonal wird im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit nach Deutschland entsandt. Jede Betreuungskraft  ist demnach über ihre Entsendefirma angestellt und versichert. Sie können ein  Entsendeformular E 101/ A1 vorlegen, welches wir Ihnen nachfolgend kurz vorstellen:

Das Formular A1

Innerhalb der EU können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer - wie beispielsweise osteuropäische Betreuungskräfte - für eine befristete Zeit zur Beschäftigung ins Ausland entsenden. Im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bleiben die Arbeitnehmer im Zeitraum der Entsendung in ihrem Heimatland sozialversichert. Als Nachweis dafür, dass die Betreuungskräfte als Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit in Deutschland ordnungsgemäß Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland abführen und somit umfassend sozial abgesichert sind, dient das A1 Formular. Das Formular A1 ersetzt gemäß einer neuen EU-Verordnung seit dem 01. Mai 2010 das bis dahin ausgestellte E 101 Formular.