Wichtig für Sie...

Pflegehilfsmittel

Sie werden von den Kassen übernommen, wenn sie nicht von einem anderen Leistungsträger gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege dadurch erleichtert, eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird, oder eine Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen eintritt.

Kombileistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegeperson z. B. von einem Angehörigen gepflegt und werden gleichzeitig aber durch einen ambulanten Dienst bestimmte Pflegesachleistungen erbracht, haben Sie Anspruch auf den Rest des Pflegegeldes, das durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.

Geldleistungen der Pflegeversicherung      

Pflegegrad 1: Monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch stehen den noch weitgehend selbstständigen, geringfügig Pflegebedürftigen mit Pflegegrad I ab 2017 zu. Ansonsten erhalten sie keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und müssen die Kosten selbst tragen. – Nur Leistungen als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr stehen ihnen zu.

Dagegen haben Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege. Hier die neuen Sätze für Pflegesachleistungen ab 2017:

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen. Hier die neuen Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld:

Ein Blick in die Zukunft

Glaubt man den aktuellen Berichten in den Medien, wird die häusliche Pflege/Betreuung in den kommenden Jahren auch mehr und mehr Unterstützung in Form von Subventionsleistungen seitens der Bundesregierung erhalten.

Der Spruch „Altern in Würde“ scheint, wenn auch etwas verspätet, also auch bei unseren Politikern angekommen zu sein...